Sonntag, 3. Dezember 2006
Pressemitteilung: Finanzminister entlastet gemeinnützige Organisationen. Entwarnung auch für Entwicklungszusammenarbeit
PM: UNIversal eine Welt AG begrüßt Pläne von Finanzminister Steinbrück: 400 Millionen mehr für Ehrenamtliche – Entwarnung auch für Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit.

- Spenden für einen wohltätigen Zweck wird künftig staatlich stärker belohnt -

Sah es Mitte dieses Jahres noch so aus, als ob gemeinnützige Organisationen zukünftig geschröpft und deren Arbeit finanziell noch weiter erschwert werden sollte, ist nun der umgekehrte Fall eingetreten. Finanzminister Steinbrück verspricht im Rahmen des Programms „Hilfen für Helfer“ mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 eine zusätzliche steuerliche Erleichterung für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen in Höhe von 400 Millionen Euro. Steinbrück hierzu: „Ich möchte, dass wir den wahren Helden des Alltags, den Helfern dieser Gesellschaft, mehr helfen als bisher.“

Speziell Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit hätten bei den Mitte dieses Jahres angekündigten Kürzungen betroffen sein können, da deren Arbeit oft auch ins Ausland zielt und somit nicht Erfolge nicht direkt vor Ort nachvollziehbar sind. Das jedoch im Rahmen von internationaler Entwicklungszusammenarbeit Ziel ist die Lebensbedingungen vor Ort positiv zu beeinflussen und damit Menschen weniger gezwungen sein sollen aus wirtschaftlicher ihr Land zu verlassen und sich auf eine gefährliche Reise in die „reichen Länder des Nordens zu begeben“, wird dabei oft übersehen.

Detailliert ist folgendes geplant:

1. Wer sich monatlich mindestens 20 Stunden unentgeltlich im Dienst von karitativen Organisationen wie etwa der Arbeiterwohlfahrt oder dem Deutschen Roten Kreuz alte, kranke oder behinderte Menschen kümmert, dem sollen pro Jahr 300 Euro Steuern erlassen werden.
2. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 1848 auf 2100 Euro angehoben.
3. Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 und 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Einkommensteuergesetz) werden auf einheitlich 20 Prozent angehoben.
4. Der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine wird verbessert.
5. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben. Gleiches gilt für die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen.
6. Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307.000 Euro auf 750.000 Euro mehr als verdoppelt.
7. Der zeitlich begrenzte Vor- und Rücktrag beim Abzug von Großspenden und die zusätzliche Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen werden abgeschafft, dafür ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt.
8. Der Satz, mit dem pauschal für unrichtige Spendenbescheinigungen und nicht korrekt verwendete Zuwendungen gehaftet werden muss, wird von 40 auf 30 Prozent der Zuwendungen reduziert.
9. Die förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht werden besser abgestimmt.
10. Das Spendenrecht soll unbürokratischer werden.

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,452192,00.html

Die UNIversal eine Welt AG begrüßt diese Entscheidung, da Mitarbeit und Unterstützung in und von gemeinnützigen Organisation damit zukünftig noch attraktiver sein wird.

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